Fragen & Antworten Die wichtigsten Informationen zu Ihrem BetterCharge
Fragen zum BetterCharge
In welchen Breiten ist der BetterCharge verfügbar?
Die Standardbreite beträgt 2,50 m.
Als Sonderwunsch sind auch Breiten von 2,75 m und 2,99 m möglich.
Kann ich auch mehrere Carports aneinanderschließen?
Ja, bis zu 3 Stück können einfach gekoppelt werden. Es können aber auch große Parkflächen ausgestattet werden.
Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.
Wie erfolgt die Lieferung bzw. der Aufbau? (Abfolge und Montagezeit)
Die Anlieferung erfolgt per Lkw mit Ladekran. Der BetterCharge wird in drei Hauptmodulen angeliefert: Bodenplatte, Holzträger und Photovoltaik-Dachkonstruktion. Die Module werden am Aufstellplatz durch unser Montagepersonal miteinander verbunden und der elektrische Anschluss angeschlossen.
Wie hoch ist die lichte Durchfahrtshöhe?
Mindestens 2,10 m
Wie komme ich an einen BetterCharge?
3 Einfache Schritte:
- Kontakt aufnehmen
- Beratungstermin vor Ort
- Ihren BetterCharge entgegennehmen
Wie lange ist die Gewährleistung?
5 Jahre
Fragen zur PV-Anlage
Müssen die PV-Module gereinigt werden?
Für eine konstant gute Leistung sollten die PV-Module einmal jährlich gereinigt werden. Auch hier haben wir einen Service für Sie: Buchen Sie unseren Reinigungsservice mit einem professionellem Osmosegerät für eine schonende und effektive Reinigung Ihrer PV-Module.
Wie viel Kilowatt peak produziert die PV-Anlage?
1,8 kW peak
Fragen zur Wallbox
Muss ich einen Antrag beim Netzbetreiber stellen? (PV-Anlage, Wallbox)
Die Photovoltaikanlage ist beim Stromnetzbetreiber anzumelden. Dafür stellt der jeweilige Netzbetreiber i.d.R. entsprechende Musterformulare zur Verfügung. Erst nach Vorlage der Einspeisezusage durch den Netzbetreiber darf die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen werden.
11 kW-Wallbox: Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung von 3,6 kVA bis 12 kVA sind meldepflichtig. Dafür stellt der jeweilige Netzbetreiber i.d.R. entsprechende Musterformulare zur Verfügung.
22 kW-Wallbox: Ladeeinrichtungen mit einer Summenleistung von mehr als 12 kVA am Netzanschlusspunkt sind anmelde- und genehmigungspflichtig. Dafür stellt der jeweilige Netzbetreiber i.d.R. entsprechende Musterformulare zur Verfügung.
Was passiert mit dem produzierten Strom, wenn mein Auto nicht angeschlossen ist?
In der Rangordnung wird der Strom aus der Photovoltaikanlage zunächst im Ladevorgang des Elektrofahrzeugs eingesetzt. Sollte gerade kein Ladevorgang stattfinden, so wird dieser Strom in die Elektroverteilung des Gebäudes geleitet und kann durch die elektrischen Verbraucher im Gebäude genutzt werden. Ein darüberhinausgehender Stromüberschuss wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist, wofür ein Vergütungsanspruch gegenüber dem Netzbetreiber besteht (Einspeisevergütung).
Welche Ladeleistung hat die Wallbox?
Die Ladeleistung beträgt je nach Hausanschlussleistung 11 – 22 kW dreiphasig.
Die Basis-Wallbox ist in der Lage, eine maximale Ladeleistung von 11 kW bereitzustellen.
Als Option kann auch eine Wallbox mit einer maximalen Ladeleistung von 22 kW geliefert werden.
Wie kann ich die Stromkosten meines Firmenwagens abrechnen?
Unsere Premium-Wallbox ist eichrechtskonform und verfügt über einen zur Messgeräterichtline konformen Stromzähler.
Fragen zur Vorbereitung
Brauche ich eine Baugenehmigung?
Nach § 12 Abs. 6 BauNVO kann in Bebauungsplänen festgesetzt werden, dass Stellplätze und Garagen unzulässig sind. Jeder Kunde muss prüfen, ob sich der Aufstellort des BetterCharge im Gültigkeitsbereich eines Bebauungsplans befindet und ob darin derartige Restriktionen vorhanden sind, auch, wenn es sich um eine Ausnahmevorschrift handelt.
Nachstehend die unterschiedlichen Regelungen je Bundesland:
- Baden-Württemberg: LBO-BW vom 05. März 2010 (Art. 50, 1)
Als verfahrensfrei gelten Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern, außer im Außenbereich. - Bayern: BayBo vom 14. August 2007 (Art. 57,1)
Genehmigungsfrei sind Garagen sowie überdachte Stellplätze mit einer Fläche von bis zu 50 Quadratmetern. Carports im Außenbereich sind davon ausgenommen. - Berlin: BauO Bin vom 29. September 2005 (Art. 61)
Garagen, überdachte Stellplätze und überdachte Abstellplätze für Fahrräder sowie deren Abstellräume mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern je Wand und einer Brutto-Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern müssen nicht genehmigt werden. Dies gilt nicht für Bauvorhaben im Außenbereich. - Brandenburg: BbgBO vom 19. Mai 2016 (§61, 1c)
Verfahrensfrei sind Garagen und überdachte Abstellplätze mit jeweils nicht mehr als einem Geschoss und nicht mehr als 150 Quadratmetern Grundfläche innerhalb des Bebauungsplans. - Bremen: BremLBO vom 6. Oktober 2009 (§61)
Genehmigungsfrei sind Garagen sowie überdachte Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Bruttogrundfläche von bis zu 50 Quadratmetern. Ausgenommen sind Bauvorhaben im Außenbereich. - Hamburg: HBauO vom 14. Dezember 2005 (Anlage 2 zu § 60)
Garagen mit einer Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Bruttogrundfläche von bis zu 50 Quadratmetern je zugehörigem Hauptgebäude müssen in Hamburg nicht genehmigt werden. Ausgenommen sind Carports im Außenbereich. - Hessen: HBO vom 15. Januar 2011 (Anlage 2 zu § 55)
In Hessen gelten Garagen mit bis zu 50 Quadratmetern Brutto-Grundfläche einschließlich einem Abstellraum einschließlich Zufahrten mit nicht mehr als 200 Quadratmetern Grundfläche als verfahrensfrei. - Mecklenburg-Vorpommern: LbauO M-V, Fassung 18. April 2006 (§61)
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Brutto-Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern bedürfen keiner Genehmigung (außer im Außenbereich). - Niedersachsen: NbauO, Fassung 03. April 2012 (§ 60)
Garagen mit einer Grundfläche von bis zu 30 Quadratmetern gelten innerhalb des Bebauungsplans als verfahrensfrei. - Nordrhein-Westfalen: BauO NRW vom 15. Dezember 2016 (§65)
In Nordrhein-Westfalen benötigen Sie für eine Garage oder einen Carport auch eine Baugenehmigung, Verfahrensfreiheit gibt es nicht. Häufig kann dafür aber das vereinfachte Verfahren genutzt werden. - Rheinland-Pfalz: LbauO vom 15. Juni 2015 (§62)
Genehmigungsfrei sind Garagen, überdachte Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder mit bis zu 50 Quadratmetern Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe der Außenwände von jeweils nicht mehr als 3,20 Metern. Bei Wänden mit Giebeln ist der First dann nicht höher als vier Meter. - Saarland: LBO, Fassung 18. Februar 2004 (§61)
Garagen einschließlich des Abstellraums mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Brutto-Grundfläche von bis zu 36 Quadratmetern bedürfen keiner Baugenehmigung. - Sachsen: SächsBO vom 16. Dezember 2015 (§61)
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und einer Brutto-Grundfläche von bis zu 50 Quadratmetern je Grundstück müssen in Sachsen nicht genehmigt werden, sofern sie nicht im Außenbereich liegen. - Sachsen-Anhalt: BauO LSA vom 10. September 2013 (§60)
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern sowie mit bis zu 50 Quadratmetern Grundfläche sind innerhalb des Bebauungsplanes verfahrensfrei. - Schleswig-Holstein: LBO vom 05. März 2010 (§69,1)
Eine Garage oder ein Carport ist in Schleswig-Holstein genehmigungsfrei, wenn dessen Gesamtlänge je Grundstücksgrenze nicht größer als neun Meter ist und die mittlere Wandhöhe 2,75 Meter nicht übersteigt. Die Dachneigung ist dann nicht steiler als 45 Grad. - Thüringen: ThürBO vom 13. März 2014 (§60,1)
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe von bis zu drei Metern und mit einer Brutto-Grundfläche von bis zu 40 Quadratmetern müssen nicht genehmigt werden. Eine Ausnahme bilden Bauvorhaben im Außenbereich.
Brauche ich eine Statik?
Nein. Für den BetterCharge gibt es eine Typenstatik. Diese ist allgemeingültig für dieses Produkt, unabhängig vom konkreten Aufstellort.
Welche Vorleistungen sind bauseits zu treffen?
Durch den Erwerber ist sicherzustellen, dass die Fläche entsprechend der Bau- und Leistungsbeschreibung des BetterCharge bauseits ebenerdig zur Verfügung gestellt wird und die vorgesehene Stelle mittels Sattelzug-Lkw angefahren werden kann.
Technische Voraussetzung für die Inbetriebnahme und Nutzung des BetterCharge ist, dass der bestehende, elektrische Hausanschluss über eine ausreichende Leistungsreserve zur Versorgung der Wallbox verfügt. Die elektrische Zuleitung zwischen der Elektroverteilung des Gebäudes und des BetterCharge ist in der Dimension 5×6 mm² bis an die Ecke des BetterCharge zu verlegen, an welcher sich die Wallbox befindet.
Keine Haftung kann dafür übernommen werden, ob der örtliche Netzbetreiber den Wallboxanschluss genehmigt. Nicht Teil der Leistung ist die Prüfung, ob und inwieweit der BetterCharge bauordnungs- und bauplanungsrechtlich in dem jeweiligen Lieferort genehmigungspflichtig und/oder -fähig ist.
Fragen zur Nachhaltigkeit
Was ist das Besondere an Geopolymer-Beton?
- Keine Beschädigung durch Chloridkontakt (Streusalz)
- Ein um ca. 50 % geringerer CO2-Fußabdruck gegenüber den CO2-ärmsten, handelsüblichen, zementgebundenen Ökobetonen.
Was macht den BetterCharge so nachhaltig?
- Optimale Sonnenausbeute für die Erzeugung regenerativen Stroms
- Vermeidung von Portlandzement
- Tragkonstruktion aus Holz (nachwachsender Rohstoff)
- Reduzierter Montage- und Logistikaufwand dank Modulbauweise und Vorfertigung
- Alle eingesetzten Materialien inkl. des Betons können recycelt werden