News | 09.12.2022

Welche Vorleistungen sind bauseits zu treffen?

Durch den Erwerber ist sicherzustellen, dass die Fläche entsprechend der Bau- und Leistungsbeschreibung des BetterCharge bauseits ebenerdig zur Verfügung gestellt wird und die vorgesehene Stelle mittels Sattelzug-Lkw angefahren werden kann.

Technische Voraussetzung für die Inbetriebnahme und Nutzung des BetterCharge ist, dass der bestehende, elektrische Hausanschluss über eine ausreichende Leistungsreserve zur Versorgung der Wallbox verfügt. Die elektrische Zuleitung zwischen der Elektroverteilung des Gebäudes und des BetterCharge ist in der Dimension 5×6 mm² bis an die Ecke des BetterCharge zu verlegen, an welcher sich die Wallbox befindet.

Keine Haftung kann dafür übernommen werden, ob der örtliche Netzbetreiber den Wallboxanschluss genehmigt. Nicht Teil der Leistung ist die Prüfung, ob und inwieweit der BetterCharge bauordnungs- und bauplanungsrechtlich in dem jeweiligen Lieferort genehmigungspflichtig und/oder -fähig ist.