Wie kann ich die Stromkosten meines Firmenwagens abrechnen?

Muss ich einen Antrag beim Netzbetreiber stellen? (PV-Anlage, Wallbox)

Die Photovoltaikanlage ist beim Stromnetzbetreiber anzumelden. Dafür stellt der jeweilige Netzbetreiber i.d.R. entsprechende Musterformulare zur Verfügung. Erst nach Vorlage der Einspeisezusage durch den Netzbetreiber darf die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen werden. 11 kW-Wallbox: Ladeeinrichtungen mit einer Anschlussleistung von 3,6 kVA bis 12 kVA sind meldepflichtig. Dafür stellt der jeweilige Netzbetreiber i.d.R. entsprechende Musterformulare zur Verfügung. 22 kW-Wallbox: Ladeeinrichtungen mit einer Summenleistung von mehr als 12 kVA am Netzanschlusspunkt sind anmelde- und genehmigungspflichtig. Dafür stellt der jeweilige Netzbetreiber i.d.R. entsprechende Musterformulare zur Verfügung.

Was passiert mit dem produzierten Strom, wenn mein Auto nicht angeschlossen ist?

In der Rangordnung wird der Strom aus der Photovoltaikanlage zunächst im Ladevorgang des Elektrofahrzeugs eingesetzt. Sollte gerade kein Ladevorgang stattfinden, so wird dieser Strom in die Elektroverteilung des Gebäudes geleitet und kann durch die elektrischen Verbraucher im Gebäude genutzt werden. Ein darüberhinausgehender Stromüberschuss wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist, wofür ein Vergütungsanspruch gegenüber dem Netzbetreiber besteht (Einspeisevergütung).